Disziplinarverfahren, Staatsanwaltliche Ermittlungen und Rückforderungen gegen Bad Freienwaldes Bürgermeister Ralf Lehmann

In der MOZ wurde am 17.01.2022 über das Disziplinarverfahren und die Strafanzeigen gegen den Bürgermeister unserer Stadt berichtet. Hier folgen nun einige Informationen, weil in der öffentlichen Diskussion oft einige Dinge verwechselt werden.

Um die Sachlage korrekt beurteilen zu können, müssen drei Ebenen unterschieden werden:


1. Rückforderungen der Stadt gegen den Bürgermeister

Herr Lehmann hat städtische Dienstwagen für private Fahrten genutzt, ohne jemals dafür Gelder an die Stadtkasse abzuführen. Die SVV fordert diese Gelder zurück. Wenn man nur die letzten 10 Jahre berücksichtigt, die noch nicht verjährt sind (Herr Lehmann ist seit 28 Jahren Bürgermeister), sind dies gemäß des SVV-Beschlusses 43.611,00 Euro. Wenn man den gesamten Schaden, einschließlich der verjährten Jahre berücksichtigt, sind dies bereits ca. 110.000 Euro.

Die Forderungen für Aufwandsentschädigungen die unser Bürgermeister bezogen hat, die er aber hätte in die Stadtkasse abführen müssen, belaufen sich auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Auch hier muss wieder zwischen Rückforderungen  unterschieden werden, die noch nicht der Verjährung verfallen sind und Rückforderungen, die Herr Lehmann allein schon aus moralischen Gründen an die Stadtkasse hätte abführen müssen, weil er sich auf Kosten der Stadt bereichert hat, wenngleich diese auch schon verjährt sein mögen.

2. Disziplinarverfahren

Drei Sachverhalte wurden von der Stadtverordnetenversammlung zwecks Prüfung der Einleitung von Disziplinarverfahren durch die Kommunalaufsicht verabschiedet,  weil Herr Lehmann u.a. gegen folgende Gesetze verstoßen hat:

  • § 53 und § 57 des Landesbeamtengesetzt Brandenburgs: dienstliches Tätigwerden in eigener beamtenrechtlicher Angelegenheit),
  • § 34 des Beamtenstatusgesetzes: Verletzung der Uneigennützigkeit,
  • § 57 der Brandenburgischen Kommunalverfassung: Unzulässigkeit der Vertretung eigener Interessen,
  • § 48 des Beamtenstatusgesetzes: rechtsgrundloses Erlangen von geldwerten Vorteilen,
  • § 11 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes: Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung,
  • § 812 ff des BGB: bereicherungsrechtliche Rückforderungen aufgrund rechtlos Erlangtem,
  • § 17 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes: widerrechtlich erlangte Aufwandsentschädigungen.


3. Strafrechtliche Verstöße

Hier werden ihm u.a. folgende Verstöße vorgeworfen: 

  • 206 des Strafgesetzbuches (StGB): Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (Zugriff auf den Email-Verkehr von Mitarbeitern der Stadtverwaltung/s. Vorlage 104 der SVV von 12/2022)
  • 240 StGB: Nötigung (Zugriff auf den Email-Verkehr von Mitarbeitern der Stadtverwaltung)
  • 266 StGB: Untreue (fehlende Einzahlung von Geldern in die Stadtkasse für Aufwandsentschädigung und die private Dienstwagennutzung).

Ausgehend von dieser Gesetzeslage erklärt es sich, warum die Staatsanwaltschaft nicht zu den Rückforderungen oder disziplinarischen Vorwürfen zu ermitteln hat. Für die Rückforderungen ist die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters und für disziplinarische Vorwürfe ist die Kommunalaufsicht bzw. der Landrat verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft prüft allein die unter Punkt drei aufgeführten strafrechtlichen Verstöße.

 


Was wir bereits erreicht haben, können sie in der Rubrik "Bilanz" nachlesen. Wir finden, dass sich diese Bilanz sehen lassen kann.

Unsere nächsten Ziele sind:

  1. das Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister zum Erfolg bringen
  2. die Verhinderung des Brückenabrisses (hierfür besteht keine Notwendigkeit, der Abriss wäre sehr teuer und ist aufgrund der Luftverschlechterung auch unsinnig)
  3. die Verhinderung der Ortsumgehung durch das Hammerthal (Katastrophe für den Stadtwald und Kostenexplosion)
  4. die Überarbeitung des Flächennutzungsplans (um mehr Familien die Möglichkeit zu geben, ein Grundstück mit Haus zu beziehen)
  5. die Verbesserung der Bahn-Anbindung nach Berlin (Zuganbindung und Taktung verbessern, das ist wichtig für unsere Einwohner, aber auch für Tagestouristen)