[Bild: © 2019 / Marlis Prawitz] 

Stellungnahme des Ortsbeirates Hohensaaten zum Energie- und Gewerbepark Hohensaaten vom 07.11.2023

Wir vertreten seit Beginn des Planungsvorhabens für den Energie- und Gewerbepark Hohensaaten den Standpunkt, das Projekt nicht von vornherein abzulehnen. Eine pauschale Ablehnung würde möglicherweise dazu führen, dass statt Photovoltaik hier Windkraftanlagen errichtet werden, da es noch immer keine verbindliche Ausweisung von Windeignungsgebieten durch die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree gibt.

Wie real diese Gefahr ist, zeigt sich unter anderem darin, dass es schon konkrete Pläne für einen
101 ha großen Windpark zwischen Neuendorf und Lunow/Lüdersdorf gibt. Flächen wurden von potenziellen Betreibern bereits gepachtet. Wie bekannt wurde, könnten aus technischer Sicht Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 300m auch in Hohensaaten aufgestellt werden. Sie würde in der Höhe dem Berliner Fernsehturm gleichkommen!

Nach dem "Osterpaket 2022" der Bundesregierung (Wind-an-Land-Gesetz) sind Windparks als privilegierte Bauvorhaben einzuordnen und können somit ohne Bauleitplanung, d.h. ohne Beteiligung der Kommune, und mit ausschließlicher Genehmigung des Landesamtes für Umwelt realisiert werden.

Anders hier: Das Vorhaben unterliegt einem Bauleitplanverfahren, das mit dem Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung von Bad Freienwalde im Dezember 2021 begann. Jetzt befinden wir uns in der Phase der "Auswertung der Beteiligung und Abwägung sowie der Überarbeitung des Planungskonzeptes". Als Ergebnis wird das Planungskonzept von der Stadtverordnetenversammlung mit allen eingegangenen Änderungen beraten und schließlich öffentlich ausgelegt.

Wir sind bestrebt, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen. Auf der einen Seite liegt uns der Schutz unserer natürlichen Umwelt und der Erhalt von gewachsenen Biotopen am Herzen, damit unser schönes Dorf Hohensaaten für alle hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger lebenswert und für Besucher und Gäste erlebenswert bleibt.

Andererseits manifestiert sich ein schleichender Verfall der Infrastruktur, wie marode Straßen und Gehwege. Viele und vor allen die Älteren unter uns sind aber auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Vom Angebot an örtlichen Arbeitsplätzen ganz zu schweigen - nahezu alle Berufstätigen pendeln täglich in die nächstgelegenen Städte. Hier sehen wir Chancen der Belebung durch die schonende Ansiedlung von Gewerbe im Rahmen dieses Projektes.

Wir haben Gespräche geführt mit vielen Einwohnern, mit dem Investor, mit Umweltschützern und Mitarbeitern von staatlichen Stellen auf Landkreis- und Landesebene sowie Vertretern von Umweltverbänden.

Schließlich kamen wir zu der Einsicht, dass folgende Punkte erfüllt sein müssen, die wir als Ortsbeirat Hohensaaten einfordern:

  1. Wir stehen für eine Reduzierung der Fläche, auf der Anlagen der Photovoltaik installiert werden, auf max. 150 ha. Ursprünglich waren 250 ha vorgesehen. So werden negative Einflüsse auf Vegetation und Tierwelt verringert und der lokale Wasserhaushalt weniger belastet. Im Fazit des Artenschutzfachbeitrages heißt es dazu: „Der Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen/eines Industrie- und Gewerbeparks im Vorhabengebiet ist realisierbar, wenn möglicherwiese nur im reduzierten Umfang und Betrieb.“
  2. Es sollten nach Möglichkeit bifaciale Solarmodule eingesetzt werden, die Sonnenlicht auf beiden Seiten der Paneele aufnehmen und somit effizienter als herkömmliche Module sind. Sie können in größerer Höhe und auch senkrecht installiert werden und bieten somit die Möglichkeit, dass sich Vegetation unter und zwischen den Modulen entwickeln kann und Weidetiere sich dort aufhalten können.
  3. Wir stimmen im Kontext von Erneuerbaren Energien nur der Errichtung und Nutzung von Photovoltaikanlagen unter den oben genannten Bedingungen zu, nicht aber der Errichtung von Windkraftanlagen. Der Eigentümer muss auch in allen Überlassungs-, Pacht- und Verkaufsverträgen des Grundstückes oder Teilen davon mit Dritten die Errichtung von Windkraftanlagen ausschließen.
  4. Für die gewerbliche Nutzung dürfen Flächen nur dann hergerichtet werden, wenn es verbindliche Zusagen von Firmen gibt, die sich hier ansiedeln wollen. Die Ansiedlung darf den Interessen der Kommune nicht widersprechen.
  5. Sowohl die Stadt Bad Freienwalde als auch die Einwohner von Hohensaaten müssen finanzielle Vorteile aus dem Betrieb des Energie- und Gewerbeparks ziehen. Das geht über die vor Ort abzuführende Gewerbesteuer hinaus. Es ist eine städtebauliche Vereinbarung nach §6 EEG vom August 2021 zu schließen, in der die Abführung von 0,2 ct pro Kilowattstunde des mit dem auf der Fläche der Photovoltaik-Anlagen erzeugten Stroms an die Stadt Bad Freienwalde auch im Falle der Übertragung an Dritte geregelt ist. Im Zusammenhang mit dem Vertrag sollte in einer Selbstverpflichtung der Stadt Bad Freienwalde festgelegt werden, dass dem Ortsteil Hohensaaten 15% der Einnahmen zugesprochen werden und der Ortsbeirat von Hohensaaten bestimmen kann, für welche Zwecke und Vorhaben diese Gelder eingesetzt werden dürfen

Wenn es den Projektverantwortlichen gelingt, diesen unseren Ansprüchen gerecht zu werden, werden wir der weiteren Planfortschreibung zustimmen.

 

Hohensaaten, den 05.11.2023

 

Der Ortsbeirat Hohensaaten

- Arno Heinrich als Vorsitzender -