Zum Dienstwagen (§ 11 des BbgBesG)
Zu den von einigen Stadtverordneten an den Bürgermeister Ralf Lehmann gestellten Fragen nahm dieser Stellung.
- Wie lautet die Beschlussnummer die die bisherige private Nutzung des Dienstwagens gestattet und wann wurde dieser Beschluss veröffentlicht?
Antwort: Es gibt keine Beschlussnummer und keine Veröffentlichung. - Ist es richtig, dass sie gemäß §11.1 des BbgBesG den geldwerten Vorteil aus der Nutzung eines Dienstwagens hätte an die Stadtkasse abführen müssen?
Antwort: Wird als strittiger Punkt dargestellt, den letztlich die Stadtverordneten entscheiden sollen. - Gibt es einen „Nutzungsvertrag“ über die Modalitäten und Abrechnung des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagennutzung?
Antwort: Es gab keinen Nutzungsvertrag für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Die Berechnung erfolgte nach § 8 EStG. - Für welche Zeiten liegen Einträge in einem Fahrtenbuch vor?
Antwort: Fahrtenbücher liegen für den Zeitraum von 02.01.2012 bis einschließlich 07.09.2020 zur Einsichtnahme vor. Ob frühere noch im Archiv sind, müsste geprüft werden. - Gab es eine Vereinbarung über die Führung eines Fahrtenbuches?
Antwort: Hier wurde nach Dienstanweisung verfahren: Für jedes Dienstfahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. Alle Fahrten sind erfasst, getrennt nach privat und dienstlich und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. - Für wie viele Kilometer wurde der Dienstwagen für Privatfahrten genutzt?
Antwort: Es wurde eine tabellarische Aufstellung von April 2017 bis heute vorgelegt, weitere könnten nachgereicht werden. - Für welche Dienstfahrten wurde das Fahrzeug genutzt?
Antwort: Das Fahrzeug war personengebundener Dienstwagen des Bürgermeisters, der nach Ausschreibung für einen Leasingzeitraum von 3 Jahren neu angeschafft wurde. - Steht das Dienstfahrzeug Mitarbeitern für dienstliche Fahrten zur Verfügung?
Antwort: Das war in Ausnahmefällen möglich, wenn der Bürgermeister nicht selbst Dienstfahrten hatte.
Zur Aufwandsentschädigung (§ 17 des BbgBesG)
- Entsprechen die Aussagen des Bürgermeisters in einer Hauptausschusssitzung den Tatsachen, dass keine Einzahlungen in die Stadtkasse, steuerliche Anrechnung, vorgenommen wurden?
Antwort: Das entspricht den Tatsachen. - In welchen Aufsichtsräten oder anderen Aufsichtsgremien in denen Aufwandsentschädigung gezahlt wurde hatten Sie als Bürgermeister in den letzten 20 Jahren Sitz und Stimme?
Antwort: Es handelt sich um die Wohnungsbaugesellschaft (von Anfang an) und die Tourismus GmbH (mit Unterbrechungen). - In welchen dieser Gremien waren Sie Vorsitzender?
Antwort: Im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft WoBaGe. - Für welche dieser Sitze haben Sie Aufwandsentschädigungen oder andere Vergütungen erhalten?
Antwort: Für die Tätigkeit in der Wohnungsbaugesellschaft und der Tourismus GmbH. - Wurden diese Vergütungen zeitnah in die Stadtkasse eingezahlt?
Antwort: Es wurden keine Aufwandsentschädigungen an die Stadtkasse abgeführt.